Im Rahmen dieses Verfahrensschrittes können Einsprachen (durch die Berechtigten) oder Anregungen (durch jede/n) eingereicht werden.
Die Planung und Durchführung des Bebauungsplanverfahrens obliegen dem Bau- und Verkehrsdepartement und die damit verbundenen politischen Entscheidungen dem Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt.